Mitgliedsbeiträge und Formulare
Aktuelle Mitgliedsbeiträge
bis 18 Jahre: 20,00€
ab 18 Jahre: 50,00€
ab 67 Jahre: 40,00€
Einmaliger Aufnahmebeitrag: ein Jahresbeitrag
Weitere Aufnahmebedingungen:
- Mindestalter für Jugendliche 12 Jahre und Einverständnis aller Erziehungsberechtigten
- Einverständnis des aufzunehmenden Mitglieds bzw. des Erziehungsberechtigten, dass die Beiträge mittels Lastschrifteinzugsverfahren (ab 2014 SEPA) eingezogen werden.
- Nach Erreichen der Volljährigkeit verpflichtet sich das Mitglied, an einem festgelegten Arbeitsdienst,der für die Erhaltung der Schießanlagen notwendig ist, teilzunehmen.
Hier findet Ihr wichtige Formulare und Dokumente zum Download
Waffenrecht:
Überlassung von Schusswaffen (nach §12 Abs. 1 Ziffer 3 Buchstabe b Waffengesetz) [pdf]
Merkblatt zur Waffenaufbewahrung [pdf]
Waffengesetz (WaffRNeuRegG). [pdf]
Nachweis Sportschützeneigenschaft (ggf. als Anlage zum Bedürfnisantrag) [pdf]
Checkliste zum Bedürfnisantrag [pdf]